Strafrecht

Anwalt für Strafrecht in Innsbruck


Ihre kompetente Vertretung

Strafrecht

Ein Strafprozess ist für keinen der Beteiligten eine angenehme Sache, weder als Opfer noch als Beschuldigter bzw. Angeklagter. Doch was ist überhaupt das sogenannte Strafverfahren?

Ein Strafverfahren lässt sich grundsätzlich in drei Teile zerlegen: Das Ermittlungsverfahren, das Hauptverfahren und das Rechtsmittelverfahren.

Das Ermittlungsverfahren ist der Beginn eines Strafverfahrens und wird entweder mit einer Anzeige oder von Amts wegen, d. h. vom Staat selbst ausgehend in die Wege geleitet. Während dieses Verfahrens finden beispielsweise Ermittlungen und Einvernahmen durch die Polizei statt, woraufhin die Staatsanwaltschaft gegebenenfalls eine Anklage vorbereitet. Mit Rechtskraft der Anklage endet das Ermittlungsverfahren. Bereits in dieser Phase ist ein erfahrener Rechtsbeistand meist vorteilhaft, kann er doch oft schon in dieser Phase erhebliche Schritte für das weitere Vorgehen setzen.

Im Hauptverfahren kommt es dann zur Hauptverhandlung, in welcher durch das Strafgericht darüber entschieden wird, ob der Angeklagte die Tat begangen hat und wenn ja, ob er für diese bestraft werden kann. Gerade in dieser Phase ist es wichtig, einen Strafverteidiger an der Seite zu haben, der in diesem Gebiet versiert ist. Denn um jemanden wegen einer Straftat zu verurteilen bedarf es einiger Voraussetzungen, den sogenannten äußeren und inneren Tatbestandsmerkmalen. Ein Strafverteidiger erkennt ein Fehlen einer solchen elementaren Voraussetzung sofort.

Im Rechtsmittelverfahren wird ein bereits verkündetes, aber noch nicht rechtskräftiges Urteil bekämpft. Dieses Verfahren unterscheidet sich, je nachdem, ob die Hauptverhandlung vor dem Bezirksgericht oder vor dem Landesgericht geführt wurde. Auch in dieser Phase des Strafverfahrens ist ein Verteidiger unverzichtbar, da ein falsches Rechtsmittel den (nachträglichen) Freispruch kosten kann.

Grundsätzlich besteht im Strafrecht für kleinere Vergehen kein Verteidigerzwang, allerdings ist es auch bei diesen Strafverfahren sinnvoll, sich durch einen Fachmann vertreten zu lassen. Dank meiner langjährigen Erfahrung ist es mir schon in zahlreichen Fällen gelungen, Freisprüche für Mandanten zu erwirken.

Auch bei Ihrem Strafverfahren werde ich – wie immer – mein Bestes geben.

Share by: