Miet- und Wohnrecht

Anwalt für Miet- und Wohnrecht in Innsbruck


Ich verhelfe Ihnen zu Ihrem Recht!

Miet- und Wohnrecht

Das Mietrecht ist aus dem täglichen Leben nicht wegzudenken, denn fast jeder Mensch wird im Laufe seines Lebens mehr oder weniger mit dieser Materie zu tun haben, sei es als Vermieter/in oder Verpächter/in oder auf der anderen Seite als Mieter/in oder Pächter/in. Nicht umsonst wurde dieses Rechtsgebiet umfassend vom Gesetzgeber geregelt. Neben den allgemeinen Vorschriften, die sich auf alle Miet- und Pachtverträge beziehen, wurden mit Einführung des Mietrechtgesetzes (MRG) spezielle Regelungen in Geltung gesetzt, die auf manche Mietverhältnisse vollumfänglich und auf andere nur eingeschränkt anzuwenden sind.

Wenn das gesamte MRG auf ein Miet- oder Pachtobjekt anwendbar ist, spricht man vom Vollanwendungsbereich, sind nur einzelne Regelungen anwendbar, vom Teilanwendungsbereich. Bestandobjekte, die dem MRG voll unterliegen sind vorwiegend Wohnungen (auch einzelne Wohnungsteile) und Geschäftsräumlichkeiten. In den Teilanwendungsbereich des MRG fallen beispielsweise Objekte, die im Wohnungseigentum stehen.

Gerade diese Differenzierung zwischen den allgemeinen Regeln und jenen des MRG mit seinen speziellen Bestandzinsregeln und Kündigungsbestimmungen wird in der Realität oft unterschätzt und ein Miet- oder Pachtvertrag ohne Mithilfe eines Juristen aufgesetzt, woraus große Streitigkeiten entstehen können. Wird beispielsweise für ein unter das MRG fallendes Mietobjekt eine Mietdauer von nur zwei Jahren vereinbart, so ist dieser Mietvertrag als ein unbefristeter zu qualifizieren, da das MRG eine Mindestvertragsdauer von drei Jahren vorsieht.

Um eben dies zu vermeiden, ist es wichtig, sich eines fachkundigen Juristen zu bedienen und Mietrechtssachen von Beginn an von diesem erledigen zu lassen.

Als Experte in Sachen Mietrecht stehe ich Ihnen gerne mit all meinem Wissen zur Seite.

Share by: