Zahlreiche Menschen denken bereits heute darüber nach, was morgen passieren soll. Nicht ohne Grund, denn niemand weiß, was morgen sein wird. Eben deshalb gibt es die sogenannte Vorsorgevollmacht.ist.
Eine Vorsorgevollmacht ist also eine vorsorglich eingeräumte Vollmacht, die erst dann wirksam wird, wenn eine Person im Zusammenhang mit den davon umfassten Angelegenheiten nicht mehr entscheidungsfähig ist. Entscheidungsunfähig ist man gemäß § 24 Abs 2 ABGB dann, wenn man die Bedeutung und die Folgen seines Handelns nicht mehr selbst begreifen kann.
Meist wird eine solche Vorsorgevollmacht einer nahestehenden Person (z.B. Verwandte, Freunde, Nachbarn, etc.) erteilt. Dennoch sollte der Entschluss, wem man eine Vollmacht erteilt, nicht leichtfertig gefällt werden, da man dieser Person die Vertretung für die eigene Person und die von der Vollmacht umfassten Angelegenheiten anvertraut. Grundsätzlich kann jede volljährige Person Vorsorgebevollmächtigter sein, ausgenommen jene Personen, die selbst ihre Angelegenheiten nicht ausreichend besorgen können oder in einem Abhängigkeitsverhältnis zu einer Einrichtung stehen, von der die Person betreut wird (z.B. Pfleger in einem Heim).
Die Vorsorgevollmacht kann unter anderem vor einem Rechtsanwalt errichtet werden und ist im Österreichischen zentralen Vertretungsverzeichnis (ÖZVV) durch den Anwalt zu registrieren.
Die Grundlage jeder meiner Tätigkeiten rund um die Vorsorgevollmacht stellt eine umfassende persönliche Beratung dar. Ich bringe mich sowohl mit dem einschlägigen Know-How als auch mit dem dazu nötigen Einfühlungsvermögen ein, um meinen Mandanten auch in diesem Bereich passgenaue Lösungen bieten zu können.
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